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61. AVR - Ihr Arbeitsvertrag bietet viele Vorteile  
Der Mitarbeiter und der zu seiner Ausbildung Beschäftigte erhalten monatlich eine vermögenswirksame Leistung im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes. Die vermögenswirksame Leistung beträgt monatlich…  
62. AVR - Ihr Arbeitsvertrag bietet viele Vorteile  
Der Mitarbeiter wird durch den Rechtsträger der Einrichtung (Dienstgeber) oder den von diesem Bevollmächtigten eingestellt. Die ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses sind Probezeit, sofern…  
63. AVR - Ihr Arbeitsvertrag bietet viele Vorteile  
Die Eingruppierung des Mitarbeiters richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlagen 2: Regelung für Mitarbeiter (Allgemein) Anlage 30: Regelung für Mitarbeiter im ärztlichen Dienst Anlage…  
64. AVR - Ihr Arbeitsvertrag bietet viele Vorteile  
Alle ab dem 01.01.2000 neu eingestellten Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf Beihilfe im Krankheits- und Todesfall. Der Mitarbeiter erhält bei der Geburt eines Kindes auf Antrag eine…  
65. AVR - Ihr Arbeitsvertrag bietet viele Vorteile  
Den Mitarbeitern im med. technischen Dienst, im Wirtschaftsdienst, in der Technik und der Verwaltung wird ein Urlaubsgeld gewährt für die am 1. Juli vollbeschäftigten Mitarbeiter der…  
66. AVR - Ihr Arbeitsvertrag bietet viele Vorteile  
Der Schüler erhält monatlich eine Ausbildungsbeihilfe. Sie beträgt ab dem 01.01.2019 im ersten Ausbildungsjahr: 1.040,69 € im zweiten Ausbildungsjahr: 1.102,07 € im dritten Ausbildungsjahr:…  
67. AVR - Ihr Arbeitsvertrag bietet viele Vorteile  
Der Mitarbeiter soll auf Antrag Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge erhalten, wenn er mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen nach ärztlichem Attest pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen…  
68. AVR - Ihr Arbeitsvertrag bietet viele Vorteile  
Den Mitarbeitern im med. technischen Dienst, im Wirtschaftsdienst, in der Technik und in der Verwaltung wird in jedem Kalenderjahr an einem Arbeitstag von der Arbeit freigestellt. Dieser Tag ist…  
69. AVR - Ihr Arbeitsvertrag bietet viele Vorteile  
Befristete und unbefristete Dienstverhältnisse können von beiden Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt für den Dienstgeber und den Mitarbeiter in den ersten zwölf…  
70. AVR - Ihr Arbeitsvertrag bietet viele Vorteile  
Ein Fernbleiben vom Dienst, soweit es nicht durch Krankheit bedingt ist, bedarf vorheriger Zustimmung des Dienstgebers. Wenn die rechtzeitige Einholung der Zustimmung nicht möglich war, hat der…  
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